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KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
Colonia-Allee 3
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Deutschland
Fax: +49 221 6504 1209
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gero.heiles@khd.com
Die KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG konzentriert sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens. Ziel ist es, auf Basis einer konservativen, risikoarmen Anlagestrategie die Renditeerwartung unserer Anteilseigner zu erfüllen.
Die KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG konzentriert sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens. Ziel ist es, auf Basis einer konservativen, risikoarmen Anlagestrategie die Renditeerwartung unserer Anteilseigner zu erfüllen.
2005-09-02
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben heute
beschlossen, die Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 18.10.2005
einzuberufen. Wie bereits mit Ad Hoc Mitteilung vom 11.08.2005
mitgeteilt, haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die Vorschläge der
ANTEC Solar Energy AG (ANTEC) befürwortet und heute ebenfalls
beschlossen, der Hauptversammlung in diesem Zusammenhang folgende
Verwaltungsvorschläge zu unterbreiten:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um € 6.175.387,88 auf €
4.664.000,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte
Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) zum Zwecke der Deckung von
sonstigen Verlusten herabgesetzt. Eine Einziehung von Aktien erfolgt
nicht. Vielmehr wird der auf eine einzelne Aktie entfallende anteilige
Betrag am Grundkapital auf € 11,00 herabgesetzt.
2. Die 424.000 Stückaktien der Gesellschaft werden durch Neustückelung
in 4.664.000 Stückaktien umgewandelt (Aktienteilung).
3. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen gemischte Bar- bzw.
Sacheinlage erhöht von € 4.664.000,00 um bis zu € 23.320.000,00 auf bis
zu € 27.984.000,00 durch Ausgabe von bis zu 23.320.000 neuen auf den
Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Die neuen Stückaktien
werden den Aktionären der Gesellschaft gegen Bareinlage im Verhältnis 1 :
5 (d.h. eine Aktie - nach der Aktienteilung - berechtigt zum Bezug von
fünf neuen Aktien) zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Stückaktie zum Bezug
angeboten. Maßgeblich für das Bezugsrecht ist die Zahl der nach der
Aktienteilung gehaltenen Aktien.
4. Der bisherige Großaktionär der Gesellschaft wird an der
Kapitalerhöhung nicht teilnehmen. Die ihm grundsätzlich zustehenden
12.818.245 Aktien werden an ANTEC gegen gemischte Sacheinlage zum
Ausgabebetrag von € 1,00 je Aktie zur Zeichnung und zum Bezug
zugewiesen. ANTEC überträgt im Gegenzug auf die Gesellschaft ihren unter
der Betriebsbezeichnung „Solarfabrik“ in Arnstadt/Rudisleben geführten,
rechtlich unselbständigen Teilbetrieb mit sämtlichen dem Teilbetrieb
zuzuordnenden Aktiva und Passiva. Der Einbringungswert der Solarfabrik
wird mit insgesamt € 21.000.000,00 festgelegt. Die Differenz zwischen
dem von ANTEC zu leistenden Ausgabebetrag in Höhe von € 1,00 je Aktie
und dem Einbringungswert wird ANTEC von der Gesellschaft am Tag der
Eintragung der Kapitalerhöhung in Höhe von € 4.000.000,00 vergütet
(Barausgleich). Soweit der Einbringungswert den Gesamtausgabebetrag
zuzüglich Barausgleich übersteigt wird dieser in die Rücklagen der
Gesellschaft eingestellt. Der Beschluss über die Erhöhung des
Grundkapitals wird ungültig, wenn ANTEC nicht spätestens drei Wochen
nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes im elektronischen
Bundesanzeiger die 12.818.245 Aktien gezeichnet hat.
5. Für den Fall, dass die Hauptversammlung den Kapitalmaßnahmen
zustimmt, sollen das genehmigte Kapital an das dann bestehende
Grundkapital angepasst, die Firma in ANTEC Solar Energy
Aktiengesellschaft geändert, der Unternehmensgegenstand angepasst, der
Sitz der Gesellschaft nach Frankfurt am Main verlegt und die Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder auf sechs erhöht werden.
Berlin, 2. September 2005
HIT International Trading AG
Der Vorstand
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